Präambel
1. Nobile – NIG GmbH (im Folgenden auch kurz „nobile“ genannt) ist eine im
Firmenbuch des Handelsgericht Wien mit der Nummer FN 514127w eingetragene
Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und in der
Geschäftsanschrift Handelskai 388/4/431, 1020 Wien.
2. nobile:connected ist eine Marke der Nobile – NIG GmbH. nobile:connected ist die
Energie Plattform für intuitive, dezentrale und vorausschauende
Energiegemeinschaften (im Folgenden auch kurz „Plattform“ oder „Software“ oder
allgemein „nobile:connected“ genannt).
3. Nobile stellt die Software ihren Kunden (im Folgenden auch „Vertragspartner“
genannt) auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch
kurz „AGB“ genannt) zur Verfügung. Die Vertragspartner stellen die Software in
weiterer Folge dem jeweiligen Endkunden (im Folgenden “Endkunde” genannt) zur
Verfügung. Es besteht kein Vertragsverhältnis mit zwischen nobile und dem
Endkunden.
Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
1. Alle Leistungen von nobile im Zusammenhang mit nobile:connected erfolgen
ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung.
Ausdrücklich festgehalten wird, dass nur Leistungen von Nobile im Zusammenhang
mit nobile:connected Gegenstand dieser AGB sind. AGB oder Formblätter des
Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.
2. Der Vertragspartner erklärt mit seiner Unterschrift, insbesondere auf
Bestellscheinen, Auftragsbestätigungen, Angeboten oder sonstigen
Geschäftspapieren von nobile, dass er die Möglichkeit hatte, vom Inhalt der AGB
Kenntnis zu nehmen und dass er mit dem Inhalt der AGB einverstanden ist. Die
AGB stehen, ungeachtet einer bereits erfolgten Übergabe, jederzeit zum Download
auf der Website unter nobile-connected.com/agb zur Verfügung und werden auf
Anfrage auch zugesandt.
3. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen bedürfen der
Schriftform und werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von Nobile
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Im Übrigen gelten abweichende oder
ergänzende Regelungen nur für das jeweilige Rechtsgeschäft und nicht für
Folgegeschäfte.
4. Gegenstand des Vertrags ist die entgeltliche und zeitlich auf die Dauer des Vertrags
begrenzte Gewährung der Nutzung der Software durch den Vertragspartner
beziehungsweise durch dessen Kunden über das Internet sowie die Bereitstellung
von Speicherplatz auf den Servern von nobile bzw. des Providers.
Auftragserteilung, Vertragsabschluss
1. Der Vertragspartner bestellt die Software per E-Mail, telefonisch oder direkt auf der
Plattform. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der Auftragsbestätigung
von nobile als angenommen. Die Angebotsannahme durch den Vertragspartner
erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Etwaige vor Vertragsabschluss
getroffene mündliche Abreden zwischen nobile und dem Vertragspartner gelten mit
Vertragsabschluss als aufgehoben.
2. Die Darstellung von Produkten und/oder Dienstleistungen auf der Homepage, in
Prospekten etc. stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist eine
Aufforderung zur Stellung eines Angebotes. Der Inhalt der von nobile verteilten
Prospekte, Werbeankündigungen etc wird nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass
nobile ausdrücklich darauf Bezug genommen hat.
3. Angebote und sonstige Erklärungen von nobile sind freibleibend, soweit sie nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Befristungen von Angeboten durch
den Vertragspartner gelten als nicht beigesetzt.
Leistungsfristen
1. Die von nobile angegebenen Leistungstermine sind unverbindlich, sofern im
Angebot nichts anderes vereinbart ist. Mangels anderer vertraglicher Vereinbarung
hat nobile die Leistungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls aber nicht später als
60 Tage nach Vertragsabschluss bereitzustellen. Im Falle einer Lieferverzögerung
aus der Sphäre von nobile ist der Vertragspartner nur berechtigt, nobile schriftlich
eine angemessene, mindestens aber vier Wochen dauernde, Frist zu setzen, nach
deren Ablauf er vom Vertrag zurücktreten kann. Zum Rücktritt vom gesamten
Vertrag ist der Vertragspartner nur berechtigt, wenn die teilweise Erfüllung für ihn
nicht von Interesse ist.
Leistungsumfang, Software, Speicherplatz
1. Bei Vertragsabschluss kann der Vertragspartner hinsichtlich des Leistungsangebots
von nobile in Bezug auf die Software zwischen Angeboten unterschiedlichen
Umfangs wählen. Die Angebote sind auf der Website bzw. im Angebot an den
jeweiligen Vertragspartner ersichtlich. Der Umfang und die Kosten bestimmen sich
nach dem jeweils vom Vertragspartner gewählten Angebot.
2. nobile:connected agiert nicht als Energieversoger und ist weder in den Bezug noch
die Lieferung elektrischer Energie involviert. nobile:connected bietet neben den
Services im Rahmen der Plattformnutzung die Erstellung und den Versand der
Abrechnungen für Lieferung und Bezug von elektrischer Energie innerhalb von
Energiegemeinschaften sowie die Abwicklung der zusammenhängenden Zahlungen
an.
3. Die Abrechnung erfolgt anhand des vom Netzbetreiber festgestellten
Lieferumfanges. Für die Erfassung dieser Daten gelten die jeweiligen Bedingungen
des entsprechenden Netzbetreibers.
4. Alle dem örtlichen Netzbetreiber zu entrichtenden Systemnutzungsentgelte
(insbesondere Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt, Entgelt für Messleistungen)
samt Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Ökostrompauschale und
Ökostromförderbeitrag sind in der Rechnung nicht enthalten. Der Kunde bleibt
hinsichtlich dieser Entgelte Schuldner des Netzbetreibers.
5. Nobile gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software
während der Dauer des Vertragsverhältnisses und wird diese in einem zum
vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten.
6. Nobile kann die Software jederzeit aktualisieren sowie weiterentwickeln und
insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, technischer Entwicklungen
oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Nobile wird dabei die
berechtigten Interessen des Vertragspartners angemessen berücksichtigen und die
Software außer Betrieb stellende Wartungen nur zu nutzungsschwachen Zeiten
vornehmen.
7. Eine Anpassung auf die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des
Vertragspartners schuldet nobile nicht.
8. Nobile stellt die Software nobile:connected als webbasierte Lösung, für die
vereinbarte Anzahl an Nutzern, bereit. Die Software und die darin enthaltenen
Bestandteile können mit den aktuellen Standardbrowsern (insbesondere Google
Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox) genutzt werden. Von Nobile wird für die
Verwendung von nobile:connected der Browser „Google Chrome“ empfohlen.
9. Dem Vertragspartner werden die zur Nutzung der Software erforderlichen
Zugangsdaten (Benutzernamen und Passwörter) übermittelt oder er kann diese im
Rahmen der Bestellung selbst wählen. Die Zugangsdaten dürfen vom
Vertragspartner nur an die vereinbarten Nutzer weitergegeben werden. Im Übrigen
sind sie sicher zu verwahren und geheim zu halten.
10. Nobile stellt dem Vertragspartner – soweit dies vereinbart ist – zur Ablage von
Daten und für Zwecke der Nutzung der Software Speicherplatz auf seinen Servern
zur Verfügung. Nobile sorgt für die Abrufbarkeit der Daten im Rahmen der Nutzung
der Software. Der Vertragspartner gewährleistet, dass im Zuge der Nutzung dieses
Speicherplatzes keine Rechte Dritter verletzt werden, bzw. gibt diese Verpflichtung
entsprechend an seine Kunden weiter.
11. Nobile wird dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der
Daten Backups vornehmen. Nobile trifft jedoch keine Verwahrungs- oder
Obhutspflichten hinsichtlich der Daten. Für eine ausreichende Sicherung der Daten
ist der Vertragspartner verantwortlich.
12. Sämtliche Daten des Vertragspartners werden von Nobile für einen Zeitraum von 3
Monaten nach Eingang der Kündigung des Vertragsverhältnisses für den
Vertragspartner aufbewahrt und zum Abruf bereitgehalten, wobei kein bestimmtes
Dateiformat durch Nobile zugesagt wird. Nach Ablauf von drei Monaten nach
Eingang der Kündigung ist Nobile zur Löschung der Daten berechtigt, sofern der
Vertragspartner im Kündigungsschreiben auf den dreimonatigen Zeitraum der
Aufbewahrung samt Bereithaltung zum Abruf und der danach möglichen Löschung
hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen sind personenbezogene Daten
ausgenommen. Bei diesen gelten ausschließlich die Vorgaben des
Datenschutzgesetzes bzw. der europäischen Datenschutzgrundverordnung.
Ebenfalls ausgenommen von dieser Regelung sind Daten, für die eine gesetzliche
Pflicht zur Aufbewahrung besteht.
Erfüllungsort, Preise, Zahlungsmodalitäten
1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von Nobile.
2. Die genannten Preise sind in EURO angegeben und gelten exklusive Kosten, wie
Beratungskosten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils
gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Die „exklusiven Kosten“ werden dem
Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Festgehalten wird, dass ein
außerordentlicher Service, oder ein außerordentlicher Support auf ausdrücklichen
Auftrag des Vertragspartners erfolgt und gesondert je nach Aufwand verrechnet
wird. Unter einem außerordentlichen Service/einem außerordentlichen Support
versteht man insbesondere folgende Leistungen:
1. Kundenspezifisches Branding
2. Technischer Support außerhalb der allgemeinen Geschäftszeiten (Montag –
Freitag, 08:00 – 18:00 Uhr)
3. Schulungen vor Ort bzw. online
4. spezifische Beratungsleistungen
3. Bei Außeneinsätzen werden Personalkosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien
nach dem tatsächlichen Aufwand zu den aktuellen Stundensätzen und Preisen
verrechnet. Bei Aufwandsangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen
handelt es sich um unverbindliche Schätzungen.
4. Verrechnet werden die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarten Preise.
Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Bedingungen gemäß derjeweils anwendbaren nobile:connected Preisliste. Die nobile:connected Preisliste
wurde vor Vertragsabschluss dem Vertragspartner ausgehändigt und liegt den
gegenständlichen AGB zu Grunde.
5. Die von nobile gelegten Rechnungen sind 14 Tage nach Fakturendatum ohne Abzug
und spesenfrei fällig. Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an dem Nobile
vollständig, unwiderruflich und frei über sie verfügen kann. Maßgeblich ist der
Zahlungseingang auf dem Konto von Nobile. Zahlungen werden, auch bei anders
lautender Widmung, zuerst auf Zinseszinsen, Zinsen und Nebenspesen,
vorprozessuale Kosten, dann auf aushaftendes Kapital, beginnend bei der ältesten
Schuld angerechnet.
6. Vorbehaltlich weiterer Ansprüche ist nobile außerdem berechtigt, alle gegen den
Vertragspartner aushaftenden Forderungen sofort fällig zu stellen. Überdies ist
nobile berechtigt, einzelne oder alle Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises zurückzuhalten bzw. Onlinezugänge zu sperren, wenn der
Vertragspartner in Zahlungsverzug gerät.
7. Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Vertragspartner verpflichtet, Nobile
sämtliche aufgewendeten, zweckentsprechenden vorprozessualen Kosten zu
refundieren.
8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger
Gesamtlieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen
zurückzuhalten.
Pflichten des Vertragspartners
1. Der Vertragspartner trägt dafür Sorge, dass seine IT-Infrastruktur angemessen
geschützt ist.
2. Der Vertragspartner verpflichtet sich, seine Log-In Daten nicht an Dritte
weiterzugeben und vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren.
Unabhängig hiervon verpflichtet sich der Vertragspartner, nobile unverzüglich zu
informieren, sobald bekannt wird, dass die Log-In Daten unberechtigt durch Dritte
genutzt werden. Nobile ist berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren, wenn
der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte
Dritte genutzt werden. Der Vertragspartner wird hierüber informiert und erhält die
Aufforderung, die Log-In Daten entsprechend zu ändern.
3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Produkte und/oder Dienstleistungen in
Zusammenhang mit der Plattform nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu
nutzen. Im Falle des Zuwiderhandelns, einer missbräuchlichen, rechtswidrigen oder
unfairen Nutzung der Software durch den Vertragspartner behält sich nobile die
außerordentliche sofortige Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.
4. Die missbräuchliche Nutzung der Plattform zur Auslesung, Speicherung oder
Weitergabe personenbezogener Daten anderer Vertragspartner und/oder
Endkunden zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung der
Software ist verboten. Der Vertragspartner hat ihm im Rahmen der Nutzung
bekannt werdende Informationen über andere Vertragspartner und/oder
Endkunden vertraulich zu behandeln.
5. Der Vertragspartner trägt Verantwortung dafür, dass die Software weder
rechtsmissbräuchlich in Anspruch genommen wird, noch dass durch die Nutzung
der Software Rechtsvorschriften oder sonstige Pflichten irgendwelcher Art verletzt
werden.
Geheimhaltung
1. Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von
nobile oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Software zugänglich
gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund
einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zu nobile bekannt gewordenen
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne
Zustimmung von nobile Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu
machen. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need
to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
2. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für drei Jahre nach Beendigung der
Geschäftsbeziehung mit Nobile oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für
drei Jahre nach Angebotslegung von nobile aufrecht.
Nutzungsrechte
1. Nobile räumt seinem Vertragspartner die nicht ausschließliche örtlich unbegrenzte
Werknutzungsbewilligung der Software nobile:connected und damit im
Zusammenhang stehende Tools. Eine physische Überlassung der Software an den
Kunden erfolgt nicht.
2. Diese Werknutzungsbewilligung ist auf die Laufzeit des jeweiligen Vertrages zeitlich
beschränkt.
3. Der Vertragspartner ist zur gänzlichen und/oder teilweisen Weitergabe der
gegenständlich eingeräumten Rechte an Dritte, in welcher Form immer, berechtigt,
sofern dies zur Abwicklung der entsprechenden Vertragsbeziehung mit nobile
notwendig ist.
4. Jedenfalls ausgenommen von dieser Werknutzungsbewilligung ist das Recht auf
Bearbeitung, Änderung und Ergänzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung
durch nobile. Nobile räumt keine Rechte am Quellcode ein.
5. Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Werke hat ausschließlich nach Maßgabe
dieser Werknutzungsbewilligung und insbesondere nur im Zusammenhang mit der
Vertragserfüllung durch nobile bzw. den Vertragspartner zu erfolgen. Abweichende
Nutzungen müssen ausnahmslos mit nobile vorabgestimmt werden.
6. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen berechtigt nobile die weitere Nutzung
der vertragsgegenständlichen Werke zu untersagen, sowie bei missbräuchlicher
Verwendung den Zugang zur Software unverzüglich – ohne vorherige Ankündigung
– zu sperren.
7. Der Vertragspartner von nobile verpflichtet sich, nobile gegenüber sämtlichen
Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten, die durch eine missbräuchliche
Verwendung entstanden sind.
Urheberrechte
1. Die von Nobile vertriebene Software ist, soweit Teile der Software nicht unter
Open-Source stehen, im geistigen Eigentum von nobile.
2. Das Abonnement berechtigt zur Verwendung der Cloud-basierten Software. Die
daraus abzuleitenden Rechte sind nicht übertragbar.
Leistungsstörungen/ Wurzelmängel
1. Der Vertragspartner verzichtet, sofern nach zwingendem Recht zulässig, darauf
Verträge mit nobile anzufechten, ihre Anpassung zu verlangen oder Wandlung
geltend zu machen.
2. Nobile leistet keine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit und über den in der
professionellen EDV-Branche herrschenden Stand der Technik hinaus fehlerfrei und
ohne Unterbrechungen voll funktionsfähig ist. Ausdrücklich festgehalten wird, dass
seitens nobile keine Garantien und/oder Erfolgsrisikoübernahmen, insbesondere
jedoch nicht ausschließlich in Bezug auf eine besondere Eignung der Software für
einen bestimmten Zweck, abgegeben werden.
3. Nobile leistet keine Gewähr für eine bestimmte Antwortzeit der Software. Unter
Antwortzeit wird die Zeit zwischen dem Absenden einer Anfrage bis zum Erreichen
der Antwort der Software verstanden.
4. Nobile ist berechtigt, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Wartungen an der
Software (insbesondere durch das Einspielen von Updates, der Wartung von
Datenbanken, und dem Beseitigen von Fehlern) vorzunehmen. Durch die
Wartungsarbeiten wird die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigt. Diese
Wartungsarbeiten können auch zu einem vollständigen Ausfall der Software führen,
diese berechtigen den Vertragspartner nicht, eine Minderung seiner Leistungspflicht
oder eine Pönale geltend zu machen.
5. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Vertragspartner nachzuweisen. Auftretende
Mängel sind vom Vertragspartner unverzüglich, spezifiziert und schriftlich
gegenüber nobile zu rügen.
6. Im Falle eines Ausfalls der Software, oder dem Ausfall von Teilen der Software ist
der Nutzer nicht berechtigt, eine Minderung seiner Leistungspflicht oder ein Pönale
geltend zu machen.
7. Nobile ist im Falle der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den
Vertragspartner berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch,
Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
8. Nobile leistet für die im Zusammenhang mit der Software zur Verfügung gestellte
Daten (insbesondere jedoch nicht ausschließlich Verbrauchs- und Erzeugungswerte,
Energieeffizienz, Energieverbrauch etc.) keine Gewähr.
9. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass die Datenerfassung
ordnungsgemäß durchgeführt wird und die Daten regelmäßig und zeitgerecht an
nobile kommuniziert werden.
10. Nobile übernimmt keine Haftung für Mängel, die in der Sphäre des Vertragspartners
und/oder Endkunden liegen, wie insbesondere jedoch nicht ausschließlich in Bezug
auf dessen Hardware oder Internetverbindung.
11. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) wird ausgeschlossen.
Haftung
1. Nobile haftet nur für direkte Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder
Inanspruchnahme der angebotenen Produkte und/oder Dienstleistungen und nur
dann, wenn sie durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht worden sind.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet nobile ausschließlich für Personenschäden.
2. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis durch den Vertragspartner von
Schaden und Schädiger.
3. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter
sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung
haftet nobile nicht. Die Haftung von nobile ist zum auf vertragstypische
vorhersehbare Schäden begrenzt.
4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, nobile von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die
gegen nobile im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis mit dem
Vertragspartner und/oder dem Endkunden des Vertragspartners gemacht werden,
sowie in Bezug auf sämtliche daraus resultierende Kosten freizustellen. Der
Vertragspartner ist darüber hinaus verpflichtet, nobile bei der Verteidigung der
vorgenannten Ansprüche zu verteidigen und darauf hinzuwirken, dass Ansprüche
Dritter unmittelbar gegen ihn selbst geltend gemacht werden.
5. Sofern, in welchem Fall auch immer, ein Pönale zu Lasten von nobile vereinbart
wurde, unterliegt dieses dem richterlichen Mäßigungsrecht.
Datenschutz
1. Im Rahmen der Nutzung der Software werden personenbezogene Daten von
Vertragspartnern und/oder Endkunden verarbeitet. In der Datenschutzerklärung,
abrufbar unter nobile-connected.com/datenschutz finden sich dazu nähere
Erläuterungen.
Änderung der AGB
1. Nobile ist nach den Bestimmungen dieses Punktes berechtigt, die AGB jederzeit und
ohne Angabe von Gründen zu ändern.
2. Nobile verständigt den Vertragspartner per E-Mail über das Inkrafttreten der neuen
AGB. Die neuen AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der
Widerspruch bedarf der Schriftform und kann auch per E-Mail erfolgen. Der
Vertragspartner wird in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und
die Folgen einer Untätigkeit hingewiesen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs
kann das Vertragsverhältnis sowohl durch nobile als auch durch den
Vertragspartner beendet werden.
3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den gegenständlichen AGB und den jeweils
ergänzenden Bestimmungen haben die ergänzenden Bestimmungen im Einzelfall
Vorrang.
4. Es gelten die AGB in der jeweils gültigen Fassung. Diese sind auf der Website
unter nobile-connected.com/agb, abrufbar.
Service Level Agreement (SLA)
1. Durch das Service Level Agreement (nachfolgend „SLA“) wird die Leistungspflicht
von nobile im Rahmen der Bereitstellung der Anwendung konkretisiert. Alle
Leistungsangaben in diesem Vertrag beziehen sich auf die Verfügbarkeit der von
Nobile zu betreibenden Systemumgebung. Als maßgeblicher Punkt für die
Beurteilung der Verfügbarkeit gilt der Ausgang von nobiles Rechenzentrum oder
entsprechenden Subunternehmern. Beeinträchtigungen im Bereich der
Datenübertragung von diesem Übergabepunkt zu Vertragspartner und/oder
Endkunden selbst bleiben außer Betracht.
2. Innerhalb der vereinbarten Verfügbarkeit gewährleistet nobile eine tatsächliche
Verfügbarkeit von 95 %, berechnet auf der Grundlage der vereinbarten
Verfügbarkeit in Bezug zum Kalendermonat. Die Anwendung ist verfügbar, wenn es
in dem jeweiligen Zeitraum entsprechend dem dazu vereinbarten prozentualen
Anteil erreichbar war und dergestalt genutzt werden konnte, dass bei webbasierten
Applikationen die entsprechende Webseite am Übergabepunkt erreichbar, bei
clientbasierten Applikationen der entsprechende Webserver mittels der ClientSoftware am
Übergabepunkt erreichbar war. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung
der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit derAnwendung. Zeiten unerheblicher
Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den
Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente von nobile bzw. des Providers im
Rechenzentrum maßgeblich.
3. Bei der Berechnung der tatsächlichen Verfügbarkeiten gelten Nobile nicht
zurechenbare Ausfallzeiten als verfügbare Zeiten. Diese unschädlichen Ausfallzeiten
sind:
1. allgemein angekündigte Wartungs- oder sonstige Leistungen (Updates,
Patches, Bugfixes), durch die die Verfügbarkeit verhindert wird;
2. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen
Anwendung sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von
Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden
Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies
aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
3. unvorhergesehen erforderlich werdende Wartungsarbeiten, wenn diese
Arbeiten nicht durch eine Verletzung der Pflichten von nobile zur
Leistungserbringung verursacht wurden (höhere Gewalt, insbesondere nicht
vorhersehbare Hardwareausfälle, Streiks, Naturereignisse, etc.);
4. Ausfallzeiten aufgrund von Viren- oder Hackerangriffen, soweit nobile die
vereinbarten, mangels Vereinbarung die üblichen Schutzmaßnahmen
getroffen hat;
5. Ausfallzeiten für das Einspielen von unmittelbar notwendigen Security
Patches;
6. Ausfallzeiten, die durch Dritte, bzw. nicht Nobile zurechenbare Personen
verursacht werden.
4. Der Vertragspartner hat Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen
der Anwendung unverzüglich an die entsprechenden Kontaktdaten zu melden. Eine
Störungsmeldung und -behebung ist zu den genannten Servicezeiten gewährleistet.
Gerichtsstand/ Allgemeines
1. Diese AGB unterliegen ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von
internationalen Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB
entstehenden Streitigkeiten ist – einschließlich einer solchen über ihr Bestehen
oder Nichtbestehen – ist das sachlich in Betracht kommenden Gerichte am Sitz von
nobile.
3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller
anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die
rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung ersetzen, die dem Inhalt und Zweck der
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.
4. Eine Aufrechnung des Vertragspartners gegen Ansprüche von Nobile mit
Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
5. Der Einsatz von Subunternehmern durch Nobile ist stets zulässig.