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Welche Herausforderungen und Hürden können bei der Gründung und dem Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft auftreten?

Bei der Gründung und dem Betrieb einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können verschiedene Herausforderungen auftreten, wie technische Komplexitäten, Finanzierung, rechtliche Rahmenbedingungen, das Management von Energieüberschüssen und die Koordination der Mitgliederinteressen. Eine effektive Organisation, klare Regeln und eine gute Kommunikation können helfen, diese Herausforderungen zu bewältigen.

Was passiert, wenn ich meine Meinung ändere und aus der Erneuerbaren Energiegemeinschaft austreten möchte?

Wenn ein Mitglied einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft beschließt auszutreten, sollte dies im Einklang mit den vereinbarten Regeln und Verträgen geschehen. Möglicherweise gibt es eine Kündigungsfrist oder andere Bedingungen, die erfüllt werden müssen. Das Mitglied kann dann entscheiden, ob es seine eigene Energieproduktion beendet oder wieder zum öffentlichen Energieversorger wechselt.

Welche Rolle spielt der Netzbetreiber in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft?

Der Netzbetreiber spielt eine wichtige Rolle in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft, da er für die Verwaltung und den Betrieb des Stromnetzes verantwortlich ist. Der Netzbetreiber sorgt dafür, dass die erzeugte Energie sicher und zuverlässig transportiert und verteilt wird, auch wenn Überschüsse ins öffentliche Netz eingespeist werden.

Müssen Erzeugungsanlagen bzw. Speicher im Eigentum der Energiegemeinschaft sein, oder können diese im Privateigentum verbleiben?

Quelle: Koordinierungsstelle Die Richtlinie (EU) 2018/2001 sieht wörtlich vor, dass die Anlagen im Eigentum der EEG stehen müssen: „… die mit Produktionseinheiten im Eigentum der Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft produzierte erneuerbare Energie gemeinsam zu nutzen“ (Art 22 Abs 2b RL 2018/2001/EU). In der Umsetzung dieser Bestimmung durch das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) wird jedoch davon ausgegangen, dass die Richtlinie hier […]

Welche Haftungen muss ein Verein/eine Genossenschaft übernehmen, wenn eine EEG gegründet wird? Wie kann verhindert werden, dass einzelne Mitglieder (speziell Gemeinden) Haftungen übernehmen?

Quelle: Koordinierungsstelle Allgemein ist diese Frage schwierig zu beantworten, weil Haftungsfragen eng mit der jeweiligen Rechtsform zusammenhängen. Eine weitere wichtige Frage ist, ob Energiegemeinschaften selbst Eigentümer von Erzeugungsanlagen werden oder ob sie langfristige Zahlungsverpflichtungen übernehmen (Contracting- oder Pachtverträge). Die Haftung liegt in der Regel bei der Organisation und ihren Organen und kann je nach Rechtsform […]

Dem Gesetz nach muss eine Energiegemeinschaft eine eigene Rechtsperson sein. Was heißt das?

Quelle: Koordinierungsstelle Mit einer ‚eigenen Rechtspersönlichkeit‘ ist gemeint, dass eine Energiegemeinschaft eine gewisse rechtliche Form annehmen muss, d.h. eine juristische Person sein muss. In § 16b Abs 2 ElWOG 2010 und § 79 Abs 2 EAG steht beispielsweise: Eine Bürgerenergiegemeinschaft bzw. eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft besteht aus zwei oder mehreren Mitgliedern oder Gesellschaftern und ist als Verein, […]