Was ist ein Konzessionsgebiet?
Innerhalb eines Konzessionsgebietes werden durch den jeweiligen Verteilnetzbetreiber bestimmte Aufgaben, wie der Betrieb, Erhaltung und Ausbau des Stromnetzes sichergestellt. Dabei ist pro Konzessionsgebiet nur ein Verteilnetzbetreiber zuständig. Österreichweit sind über 120 Verteilnetzbetreiber tätig. Die Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen der Mitglieder von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften dürfen nur im Konzessionsgebiet ein und desselben Netzbetreibers verbunden sein.
Wie kann ich mich einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft anschließen?
Um sich einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft anzuschließen, sollte man in der Regel Kontakt mit der entsprechenden Organisation oder den bestehenden Mitgliedern aufnehmen. Informationen über lokale Gemeinschaften und deren Mitgliedschaftskriterien können in der Nähe gesucht oder bei Interessenverbänden erfragt werden.
Wie kann ich eine Energiegemeinschaft gründen?
Am besten kontaktieren Sie uns (mailto: office@nobile-group.com) Wir melden uns verlässlich bei Ihnen und planen die weiteren Schritte gemeinsam.
Benötige ich zur Teilnahme eine eigene Erzeugungsanlage?
Nein, an einer Energiegemeinschaft können Sie auch nur mit Ihrer Verbrauchsanlage teilnehmen. Eine Energiegemeinschaft profitiert zumeist von einem diversen Teilnehmer:innenprofil mit unterschiedlichen zeitlichen Verbrauchsspitzen, um Erzeugung und Verbrauch bestmöglich aufeinander abzustimmen. nobile:connected unterstützt Sie bei der Suche nach einer für Sie passenden Energiegemeinschaft bzw. der optimalen Teilnehmer:innenstruktur.
Welche Arten von Energie können in einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft erzeugt werden?
In einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft können verschiedene Arten von erneuerbaren Energien erzeugt werden, darunter Solarenergie, Windenergie, Wasserkraft, Biomasse und geothermische Energie.
Wie findet man heraus, in welchem Verteilnetzabschnitt sich ein:e potenzielle:r Teilnehmer:in befindet?
Um herauszufinden, ob man sich zu einer EEG zusammenschließen kann, ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, darüber Auskunft zu geben, an welchem Verteilnetzabschnitt der eigene Haushalt angeschlossen ist. Das Gesetz sieht eine Frist von 14 Tagen vor, um Auskunft darüber zu bekommen, an welchen Teil des Verteilernetzes ihre Verbrauchs- bzw. Erzeugungsanlagen angeschlossen sind.
Wer kann an einer Energiegemeinschaft teilnehmen?
Grundsätzlich steht die Teilnahme BürgerInnen, Unternehmen und Gebietskörperschaften offen. Je nach Art der Energiegemeinschaft gibt es folgende Einschränkungen: Teilnehmer:innen an Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften (EEG) dürfen sein: Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- […]
Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft?
Für die Teilnahme an einer Energiegemeinschaft muss ein intelligenter Stromzähler (Smart Meter) zur Erfassung der viertelstündlichen Messwerte vorhanden sein. Der österreichische Roll-Out Plan sieht vor, dass bis 2024 95% der österreichischen Haushalte mit einem intelligenten Messgerät ausgestattet sein müssen. Sollte Ihr Zähler noch nicht auf ein intelligentes Messgerät umgerüstet worden sein, so unterstützen wir Sie […]